Einbruchmeldeanlagen

Für den Aufbau von Einbruchmeldeanlagen sind die Bestimmungen von DIN VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall einzuhalten.

VdS-Richtlinien
Große Bedeutung haben die VdS-Richtlinien, die vom „Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft“ (GDV) herausgegeben werden. Dieser hieß früher „Verband der Schadenversicherer“ (VdS), hat trotz Namensänderung aber die Bezeichnung der Richtlinien beibehalten. Die Sachversicherer gewähren nur Versicherungsschutz, wenn die errichteten Anlagen den strengen VdS-Richtlinien genügen. Sie fordern unter anderem:
Nur speziell geschulte und VdS-zertifizierte Elektrohandwerksbetriebe dürfen solche Anlagen errichten
Ortsfeste Montage aller Teile einer Einbruchmeldeanlage

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Zwei voneinander unabhängige Möglichkeiten der Stromversorgung (230 V und netzunabhängige Batterieversorgung)
Voneinander unabhängige optische und akustische Signalgeber
Anlagen, die diesen Kriterien genügen, sind in der Regel recht aufwendig und demzufolge auch teuer.

Anlagen ohne VdS-Anerkennung 
Außerdem sind eine Reihe von kostengünstigeren Systemen auf dem Markt, z.B. die verbreiteten Funkalarmsysteme, mit denen sich durch die Abschreckung der Einbrecher, ebenfalls gute Ergebnisse erzielen lassen. Da diese aber nicht den Regeln der Versicherungen genügen, ist im Schadensfall auch kein Versicherungsschutz gewährleistet. Solche Systeme können durch nicht zertifizierte Errichter montiert werden. 

Frühzeitige Planung
Generell gilt für Alarmanlagen, dass sie jeweils auf das zu schützende Objekt zugeschnitten werden müssen. Dies erfordert eine sorgfältige Planung, d.h. die Einbeziehung eines geschulten Elektrofachmanns in einem möglichst frühen Stadium des Baugeschehens. Nicht selten entscheiden sich Bauherren aus Kostengründen dazu, Einbruchmeldeanlagen erst später einbauen zu lassen. Auch in solchen Fällen können bei sorgfältiger Planung hohe Zusatzkosten gespart werden, wenn die erforderlichen Leitungen und Leerrohre bereits bei der Errichtung des Gebäudes vorsorglich mit eingebaut wurden. 

Arten von Einbruchmeldeanlagen
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten und Prinzipien zur Realisierung von Einbruchmeldeanlagen. Nachfolgend seien beispielhaft einige Maßnahmen für ein Einfamilienhaus genannt:
Magnetkontakte (Reed-Kontakte) an Haus-, Terrassen- und Kellertüren
Glasbruchmelder an allen Fenstern sowie der Terrassentür (auch als Vibrationsmelder)
Infrarot-Bewegungsmelder innerhalb der Räume, z.B. im Arbeitszimmer oder in der Nähe von Vitrinen mit Wertgegenständen usw.
Überfall-Druckknopfmelder an strategisch wichtigen Stellen, z.B. im Schlafzimmer, an der Haustür etc.
Alarmhorn und Alarmblitzleuchte hoch oben an der Außenhaut des Gebäudes
Scharfschalteinrichtung (Blockschloss mit Kontrolleinrichtung, das gleichzeitig als zusätzliche mechanische Verriegelung wirkt)
Weitere Anlagen
Neben Einbruchmeldeanlagen lösen bei technischen Störungen auch Wind- und Maximumwächter einen Alarm aus.
Windwächter erzeugen ein Signal, wenn die Windstärke am Gebäude ein bestimmter, voreinstellbarer Wert überschreitet. Die Signale des Windwächters werden verwendet, um automatisches Schließen von Fenstern, Einziehen von Markisen, Einfahren von Jalousien usw. zu veranlassen und damit Sturmschäden vorzubeugen
Maximumwächter dienen z.B. zur Signalisierung von austretendem oder steigendem Wasser. Die Signale dienen sowohl zur Alarmierung als auch direkt zum Ansteuern von Pumpen zur Steuerung
Alle Einrichtungen, wie Signalgeber, Alarmgeber etc. laufen in einer Meldezentrale zusammen, die entsprechende Maßnahmen auslöst (optischer und/oder akustischer Alarm, automatische Benachrichtigung, Alarmweiterleitung etc.).